Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
ISIN: DE 0006011505 - ISIN: DE 0006011539
AG Hamburg HRB 3244
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 27.09.2024
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre
ein zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Freitag, den 27. September
2024 – 15:00 Uhr, Einlass 14:30 Uhr
in der Handwerkskammer
Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Die Hauptversammlung wird ausschließlich
als physische Hauptversammlung abgehalten. Eine Übertragung im Internet findet
nicht statt.
Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 27.09.2024 um
15:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2023 mit dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Bericht des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289 a Abs. 1 HGB.
Die Unterlagen sind gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG
über die Internetseite www.hgl-ag.de zugänglich.
Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt sind gesetzlich nicht
erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und
gebilligt hat.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung
zu erteilen.
4.
Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1
AktG und nach § 9 unserer Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung legt
Herr Cornelius Geber aus privaten Gründen sein Amt nieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Manuel Diechtierow, Kaufmann, wohnhaft in Heidelberg, als
Vertreter der Anteilseigner für die Restlaufzeit der Amtsdauer von Herrn Geber
zu wählen. Das ist die Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2027 beschließt.
Die Daten von Herrn Diechtierow
ist auch auf der Internetseite unserer Gesellschaft veröffentlicht.
Herr Diechtierow hat
folgende Mandate inne:
Taurus AG, Heidelberg
- Vorstand
Nautilus AG, Görlitz
- Vorstand
Greenwich AG, Heidelberg
-Vorstand
Stadthäuser Görlitz Immobilien GmbH, Görlitz
- Geschäftsführer
MDMD GmbH, Heidelberg
- Geschäftsführer
Kids need Help e.V.
- Vorsitzender
Teilnahme an der Hauptversammlung
Sämtliche ausgegebenen 323.000 Stamm-Stückaktien und
51.000 Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung sowohl teilnahme- als auch stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bis zum 20.09.2024,
24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG, c/o Otto M.
Schröder Bank AG, Axel-Springer-Platz 3 in 20355
Hamburg.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in
Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache
abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende
Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den, 06.09.2024, 0.00 Uhr
(MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer
Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für
die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen
oder vollständigen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang
des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der
Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden und
sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Pro
Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann seine Stimmrechte in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall hat eine Anmeldung nach den
vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig zu erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen zurückweisen lassen.
Die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre können hierzu die Rückseite der
Eintrittskarte, die ihnen zugesandt wird, verwenden.
Für die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht
die nachfolgende Adresse zur Verfügung:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG,
Neuer Wall 18 – 20354 Hamburg
Telefax: 040 34 03 72
E-Mail: hglag@web.de
Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können
für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen
oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Anträge von Aktionären Recht auf Ergänzung der
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
€ 500.000,00 am Grundkapital erreichen
(Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gegeben werden.
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft
nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom
Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über
das Ergänzungsverlangen halten.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die
durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen muss. Auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das
Ergänzungsverlangen zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 12.09.2024,
24.00 Uhr (MESZ) unter der Anschrift:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG - Neuer Wall 18 –
20354 Hamburg zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge
von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1
AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter
Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 12.09.2024 (MESZ) schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG - Telefax: 040 – 34
03 72 - E-Mail: hglag@web.de
zu richten.
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft wird Anträge und/oder
Wahlvorschläge unmittelbar nach Eingang im Internet unter der Internetadresse:
www.hgl-ag.de veröffentlichen.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort
ebenfalls veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung
eines Gegenantrages und seiner Begründung absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre sind gemäß § 127 AktG berechtigt,
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
zu unterbreiten. Für sie gilt die vorstehende Regelung zu Gegenanträgen
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden
braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG
hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl
vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär und/oder Aktionärsvertreter ist gemäß
§ 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorsitzende
der Versammlung ist berechtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen zu beschränken. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im
Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu
verweigern, weil etwa die Auskunftserteilung nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite
der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen und die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124 a AktG auf der
Internetseite www.hgl-ag.de zugänglich
gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Hamburger Getreide-Lagerhaus AG verarbeitet
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktiengattung,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist
für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Hamburger Getreide-Lagerhaus AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit
Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten
gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr
erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß
Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber
der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse hglag@web.de oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG,
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg
Telefax: 040 34 03 72
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Hamburg, im August 2024
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Der Vorstand