Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung der Hamburger
Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft
-ISIN: DE 0006011505 und ISIN: DE 0006011539 - am Montag,
den 07. September 2026 um 10:00 Uhr
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355
Hamburg
Einlass zu der Hauptversammlung: 09:30 Uhr
Die Hauptversammlung wird ausschließlich als physische
Hauptversammlung abgehalten. Eine Übertragung im Internet findet nicht statt.
Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 07.09.2026 um 10:00
Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
1.
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse zum
31.12.2024 und 31.12.2025 mit den Lageberichten des Vorstands sowie den
Berichten des Aufsichtsrats und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 a Abs. 1 HGB.
Die Unterlagen sind gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die
Internetseite www.hgl-ag.de zugänglich. Beschlussfassungen zu diesem
Tagesordnungspunkt sind gesetzlich nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss bereits festgestellt und gebilligt hat.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem amtierenden
Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
2a.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem amtierenden Vorstand
für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu
erteilen.
3a.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu
erteilen.
4.
Neuwahl der Aufsichtsräte
Die jeweilige Amtszeit der Herren Dipl.-Kfm. Hanns Günther
und Lars Jansen und Prof. Dr. rer. nat. Jörn Wochnowski endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025
beschließt.
a)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das turnusmäßig
ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Dipl.-Kfm. Hanns Günther,
Bankkaufmann, Luxemburg, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2029
beschlossen wird, wiederzuwählen.
b)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das turnusmäßig
ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Prof. Dr. rer. nat. Jörn
Wochnowski, Hochschullehrer, Norderstedt, Hamburg, als Vertreter der
Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschlossen wird, wiederzuwählen.
c)
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, das
turnusmäßig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Lars Jansen,
Bankkaufmann, Neuengörs, als Vertreter der
Anteilseigner bis zur Beendigung der Hauptversammlung, in der über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2029 beschlossen wird, wiederzuwählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Sämtliche ausgegebenen 323.000 Stamm-Stückaktien und 51.000
Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung sowohl teilnahme- als auch stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bis zum 31.8.26, 24.00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher
oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG, c/o Otto M.
Schröder Bank AG, Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB)
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen
Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 17.08.2026, 0.00 Uhr (MESZ)
beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache
in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen
oder vollständigen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang
des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der
Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden und
sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Pro
Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann seine Stimmrechte in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall hat eine Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen rechtzeitig zu erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere Personen zurückweisen lassen.
Die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform
(§ 126b BGB).
Für die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht
die
nachfolgende Adresse zur Verfügung:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG,
Neuer Wall 18 – 20354 Hamburg
E-Mail: hglag@web.de
Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen
oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten
wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen
oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Anträge von Aktionären Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
€ 500.000,00 am Grundkapital erreichen (Mindestbeteiligung),
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gegeben werden.
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen
werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand
nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das
Ergänzungsverlangen halten.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den
Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Auch
auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen zielen.
Es muss der Gesellschaft bis spätestens 24.08.2026, 24.00 Uhr (MESZ) unter der
Anschrift:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG - Neuer Wall 18 – 20354
Hamburg zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von
Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG
sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung sind unter
Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 22.08.2026, 24.00 Uhr (MESZ)
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG - E-Mail: hglag@web.de
zu richten.
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft wird Anträge und/oder Wahlvorschläge
unmittelbar nach Eingang im Internet unter der Internetadresse: www.hgl-ag.de
veröffentlichen.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort
ebenfalls veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines
Gegenantrages und seiner Begründung absehen, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages braucht
nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Aktionäre sind gemäß § 127 AktG berechtigt, Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu
unterbreiten. Für sie gilt die vorstehende Regelung zu Gegenanträgen sinngemäß
mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. Über
die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär und/oder Aktionärsvertreter ist gemäß § 131
Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorsitzende
der Versammlung ist berechtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen zu beschränken. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im
Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu
verweigern, weil etwa die Auskunftserteilung nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen und die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124 a AktG auf der
Internetseite www.hgl-ag.de zugänglich gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Hamburger Getreide-Lagerhaus AG verarbeitet
personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktiengattung,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage
der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung
ist die Hamburger Getreide-Lagerhaus AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1)
c) Datenschutz-Grundverordnung.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht
oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr
erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel
III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse hglag@web.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG,
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Hamburg, im Juli 2026
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Der Vorstand